Auslands-BAföG Teil 2
Auslands-BAföG: Aufenthalt, Förderungshöchstdauer und Regelstudienzeit
Wenn ein Auslandsaufenthalt mit BAföG gefördert werden soll, so muss er mindestens sechs Monate andauern. Sollte es sich um ein Praktikum oder einen Austausch im Rahmen einer Hochschulkooperation handeln, werden zwölf Wochen erwartet. Die Förderungshöchstdauer beim Auslands-BAföG richtet sich nach der Regelstudienzeit und beträgt innerhalb der EU und Schweiz maximal ein Jahr – unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zweieinhalb Jahren.
Ein Pluspunkt ist, dass die Förderung mit Auslands-BAföG nicht auf die festgelegte Regelstudienzeit und die damit verbundene Förderungshöchstdauer in Deutschland angerechnet wird. Wer also vier Semester in Deutschland studiert und das fünfte Semester im Ausland verbracht hat, bleibt nach der Rückkehr für die weitere BAföG-Berechnung bei vier Fachsemestern, obwohl er insgesamt fünf Semester studiert hat.
Do you speak English? Parlez-vous français? Habla español?
Eine weitere Grundvoraussetzung für einen BAföG geförderten Auslandsaufenthalt ist die Beherrschung der Landessprache des Ziellandes. Ein entsprechender Nachweis kann dem BAföG-Amt durch ein Zeugnis zu erbringen sein. Zusätzlich verlangen viele Länder einen Sprachtest, den es zu bestehen gilt. In englischsprachigen Ländern ist das beispielsweise der TOEFL-Test. Doch auch hier gibt es einige Ausnahmen für Studierende, die mindestens ein Jahr in einem Land mit gleicher Landes- und Unterrichtssprache an einer Ausbildungsstätte verbracht, die ihre Hochschulreife an einem Doppel- oder Fremdsprachigen Gymnasium mit der gleichen Unterrichtssprache erworben oder die die entsprechende Sprache über eine Dauer von sechs Jahren an einer Schule erlernt haben.