Studienbeitragsdarlehen
Welche Darlehen gibt es? Infos zum Studienbeitragsdarlehen
Eine Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums ist das Studienbeitrags- darlehen. Die Angebote und Konditionen des Studienbeitragsdarlehen variieren je nach Hochschulort. Genrell sind die Studienbeitragsdarlehen fast jedem Studenten zugängig und müssen von diesem erst nach Beendigung des Studiums und bei Berufstätigkeit zurückgezahlt werden.
Für Studenten, die weder über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, bestehen neben BAföG, Stipendien oder dem Jobben die Möglichkeit, während des Studiums finanzielle Unterstützung in Form eines Studienbeitragsdarlehen zu erhalten. Beim Studienbeitragsdarlehen ist jedoch zu beachten, dass die Konditionen der Studienbeitragsdarlehen je nach Hochschulort variieren und Studenten lediglich das Studienbeitragsdarlehen einer Bank aus der Hochschulregion annehmen können, da sich die Studienkonditionen der einzelnen Universitäten aufgrund der Länderzuständigkeit in Bildungsfragen unterscheiden und die Studienbeitragsdarlehen daher je nach Hochschule andere Leistungen bieten.
Wer kann ein Studienbeitragsdarlehen erhalten?
Auch beim Studienbeitragsdarlehen unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach Bundesland und Bank. Einzige Gemeinsamkeiten beim Studienbeitragsdarlehen sind die Bestimmungen hinsichlich des Alters der Bewerber und der Darlehensvergabe an Studenten, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Konkret bedeutet dies, dass die Altersgrenze des Antragstellers ein Lebensalter von 35 bis 60 Jahren nicht überschritten haben darf. Studenten, die dieses Alter überschritten haben, wird kein Studienbeitragsdarlehen mehr gewährt, da die Zurückzahlungsgarantie beim Studienbeitragsdarlehen ab einem bestimmten Lebensabschnitt nicht mehr gewährleistet ist und das Studium im fortgeschrittenen Alter als Privatvergnügen angesehen wird, da es in der Regel nicht mehr auf eine Berufstätigkeit vorbereitet In diesem Fall besteht also kein Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen. Des Weiteren können ausländische Studierende die Studienbeitragsdarlehen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber sind, aus EU-Staaten kommen oder ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik erworben haben.