Unterhalt von Eltern?
Unterhalt von Eltern - Elterliche Pflichten
Bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen: Sie sind dazu verpflichtet, auch für ihr volljähriges Kind den Unterhalt und die Kosten der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung sicherzustellen.
Auch wenn es volljährig ist und womöglich schon in einer eigenen Wohnung lebt, haben die Eltern noch Verantwortung für ihr Kind: Um für sich selbst sorgen zu können, braucht es eine Berufsausbildung. Solange es diese Ausbildung noch nicht beendet hat, müssen die Eltern für seinen Unterhalt aufkommen.
Für die Höhe des Unterhalts gibt es Unterhaltsrichtlinien
Der Gesetzgeber setzt den Bedarf eines Studierenden oder nicht mehr im Haushalt lebenden Kindes bei 640,00 Euro pro Monat an. Mit dieser Summe soll der Unterhalt finanziert werden. In einigen Bundesländern weichen die Regelungen für den Unterhalt der Kinder allerdings etwas ab: In Hessen beispielsweise wird der Betrag von 640,00 Euro als Unterhalt nur als Richtwert für Durchschnittsverdiener angesehen. Es kann also sein, dass Eltern mit einem überdurchschnittlichen Einkommen auch einen höheren Unterhalt für ihr Kind zahlen müssen. Für alle Bundesländer gilt jedoch beim Unterhalt: In dem angenommenen Bedarf sind die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht enthalten und auch nicht Studiengebühren, die eventuell anfallen können. Diese Kosten müssen die Eltern zusätzlich übernehmen. So können sich die Kosten für den Unterhalt deutlich erhöhen. Allerdings wird das gesamte Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.