BAföG – Welches Studium wird gefördert?

Eine bundesweite Form der finanziellen Studienförderung ist das BAföG. Diese Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes werden je nach Einkommen und Vermögen der Eltern berechnet oder bei vorheriger Ausbildung elternunabhängig berechnet.

Bildungskredit, Studium, Finanzierung, BAföG

Die bekannteste Form der außerfamiliären Studienfinanzierung ist das BAföG. Das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz  BAföG der Bundesrepublik Deutschland unterstützt Studenten, die eine Vollzeitausbildung von mindestens 20 Wochenstunden absolvieren. Um BAffög zu erhalten, muss diese an einer Ausbildungsstätte öffentlicher Trägerschaft absolviert werden.

Darüber hinaus muss der Student eine weitere Voraussetzung erfüllen, um BAföG zu erhalten: Er muss sich in einer finanziellen Situation befinden, die ein Studium ohne die finanzielle Unter- stützung durch BAföG nicht möglich macht. Daher sind die finanziellen Verhältnisse der Familie außer beim elternunabhängigen BAföG ausschlaggebend für die Bewilligung der BAfög-Förderung.


Allgemeine Voraussetzungen der BAföG-Förderung

Wer Leistungen gemäß des Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG erhalten will, darf das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Lediglich bei Studenten, die dieses Alter aufgrund einer langwierigen Krankheit oder vorheriger Kindererziehung überschreiten, werden Ausnahmen genehmigt.

Darüber hinaus richtet sich das Elternunabhängige BAföG an Hochschüler, die dieses Alter überschritten haben.

Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sich jedoch längerfristig in Deutschland aufhält und über eine dementsprechende Aufenthaltsberechtigung verfügt, hat ebenfalls die Möglichkeit, durch BAföG gefördert zu werden. Genaues regelt hier der Paragraph acht des Bundesausbildungsförderungsgesetzes BAföG. Dieser besagt, dass nur solche Ausländer BAföG erhalten, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. EU-Bürger werden dabei eher berücksichtigt als Staatsbürger anderer Länder.

Es ist empfehlenswert, einen Antrag auf Vorabentscheid zu stellen, um die finanzielle Belastung des anstehenden Studiums einschätzen zu können. Hierzu sollte man sich bei einem Studium im Inland an das Amt für Ausbildungsförderung der Hochschulstadt und bei einem Studium im Ausland an das für das jeweilige Land zuständige BAföG-Amt wenden.

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