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Studienbeitragsdarlehen Teil 2

Merkmale der Studienbeitragsdarlehen

Je nach Bank unterscheiden sich auch die Antragsformalia, daher sollten sich Studenten bei der Antragstellung des Studienbeitragsdarlehens genau informieren, für welchen Zeitraum ein solches gezahlt wird. Einige Darlehen werden jeweils für ein Semester ausgezahlt und müssen alle sechs Monate neu beantragt werden. Andere Darlehen dagegen werden für die Dauer des gesamten Studiums gewährt und müssen somit lediglich einmal beantragt werden. Nach dem Studium müssen die Leistungen zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, man hat sich nicht zuvor bereits gegen eine weitere Auszahlung entscheiden. In diesem Fall muss das Studienbeitragsdarlehen nach der Kündigung innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen zurückgezahlt werden, doch gilt auch hier: in der Regelung der Rückzahlfristen bestehen je nach Bank und Hochschule andere Bedingungen, daher sind bei den folgenden Bestimmungen Abweichungen möglich.

Das Studienbeitragsdarlehen wird lediglich für die Dauer der Regelstudienzeit plus vier Semester gewährt. Hierbei werden alle jemals studierten Hochschulsemester berücksichtigt. Die bei Vertragsabschluss genannten Zinsobergrenzen sind nicht für die gesamte Studienzeit bindend sondern beziehen sich lediglich auf das aktuelle Semester. Darüber hinaus besteht eine bundesweite Schuldenobergrenze. Diese variiert jedoch im Bezug auf den Zeitpunkt. Ist der maßgebliche Zeitpunkt der Beginn der Rückzahlung, können die nach Inanspruchnahme des Studienbeitragsdarlehens anfallenden Zinsen dazu führen, dass die Schuldenobergrenze doch noch überschritten wird.


Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehens

Sofern das Studium in einem zeitlich akzeptablen Rahmen beendet wurde, wird nach Studienende eine Karenzphase gewährt, in der noch keine Rückzahlung erfolgen muss, jedoch bei Interesse durchaus kann. Viele Darlehensleister sehen vor, dass die Rückzahlung nach etwa eineinhalb bis zwei Jahren beginnen muss. Eine Rückzahlung muss erst dann erfolgen, wenn der Absolvent ein bestimmtes Mindest-Nettoeinkommen hat. Dessen Höhe orientiert sich an den Regeln des Mindesteinkommens für Rückzahler, die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhalten haben. Aktuell muss die Rückzahlung dann beginnen, wenn der ehemalige Student mehr als 960 Euro netto im Monat verdient. Dieser Wert variiert je nach Bundesland um bis zu 300 Euro nach oben. Darüber hinaus existieren weitere Abweichungen für Eltern und Verheiratete. Es besteht die Möglichkeit, eine Rückstellung der Darlehensrückzahlung aufgrund von geringem Einkommen zu beantragen.

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