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KfW-Studienkredit Teil 2

Was kann der KfW-Studienkredit?

Der Kreditnehmer kann bei einem KfW-Studienkredit eine monatliche Auszahlung von 100 Euro bis 650 Euro für maximal zehn Semester erhalten. Ein niedriger Zinssatz ist mit einer Obergrenze von derzeit 8,9 Prozent für die nächsten 15 Jahre festgelegt. Der Studienkredit wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern vergeben. Es sind keinerlei Sicherheiten erforderlich. Eine einmalige Aufwandsentschädigung für den Vertriebspartner fallen in Höhe von 238 Euro an. Das sind Banken, Sparkassen und Studentenwerke, die die Anträge entgegen nehmen, prüfen und an die KfW weiterleiten.

Die Rückzahlungen des Studienkredits beginnen frühestens nach sechs bis maximal 23 Monate nach der letzten Auszahlung. Die Rückzahlung des Studienkredits ist flexibel und individuell an die Lebenssituation angepasst bis maximal 25 Jahre möglich. Eine außerplanmäßige Rückzahlung des vollen Studienkredits oder eines Teilbetrags ist in der Tilgungsphase kostenfrei möglich. Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten wie BAföG oder Bildungskredit.


Wer kann einen KfW-Studienkredit beantragen?

Jeder Vollzeitstudierender einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zwischen 18 und 30 Jahren (bei Förderungsbeginn) kann einen Studienkredit beantragen. Der Bachelor-Titel ist ein berufsqualifizierender Abschluss, der jedoch nicht als Abschluss eines Erststudiums gewertet wird. Dadurch wird folglich eine Studienkredit-Förderung eines konsekutiven Master-Studiums möglich. Keine Förderung erhalten Studierende, die in einem Teilzeit- oder berufsbegleitenden Studiengang, einem Aufbau-, Promotions-, Ergänzungs- oder Zweitstudiengang immatrikuliert sind.

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