Bildungskredit Teil 2
Wer hat Anspruch auf einen Bildungskredit?
Studierende müssen in einem Vollzeitstudiengang an einer Hochschule immatrikuliert sein. Der Bildungskredit wird Studierenden bis zum vollendeten 36. Lebensjahr und generell nur bis zum Ende des zwölften Hochschulsemesters gewährt. Der Nachweis einer Zwischenprüfung, eines Vordiploms oder eines Abschlusses in einem grundständigen Studium waren bisher Voraussetzung für die Antragstellung.
Studierende nach dem neuen Studienmodell, die sich für einen Bildungskredit interessieren, sollten sich ausführlich bei ihrem zuständigen Studentenwerk informieren. Aufgrund der derzeitigen Umstellungsmaßnahmen auf Bachelor und Master können hier noch keine verbindlichen Auskünfte zu den Voraussetzungen dieser Studiengänge gemacht werden.
Was kann mit dem Bildungskredit finanziert werden?
Wer die Voraussetzungen erfüllt, der kann mit dem Bildungskredit auch ein studienbezogenes Praktikum oder einen vorgeschriebenen Auslandsaufenthalt finanzieren. Im Rahmen einer Abschlussförderung kann ein Bildungskredit auch über das zwölfte Hochschulsemester hinaus bewilligt werden. Grundvoraussetzung ist in diesem Fall eine Zulassung zu den Abschlussprüfungen, die innerhalb des Förderungszeitraumes abzuschließen sind.
Bildungskredit – Nichts ist umsonst
Die Rückzahlung des Bildungskredits beginnt vier Jahre nach Zahlung der ersten Rate. Der Bildungskredit wird verzinst, wobei die Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlungsverpflichtung gestundet werden. Momentan liegt der effektive Jahreszins bei 5,96 % (Stand: 01.04.2008). Eine vorzeitige Rückzahlung des ganzen oder anteiligen Bildungskredits ist jederzeit möglich. Bei regulärer Rückzahlung wird dem Kreditnehmer rechtzeitig eine Mitteilung zugestellt, die die Höhe des Kredits einschließlich der Zinsen enthält. Die monatlichen Raten betragen 120 Euro. Falls die Rückzahlung des Bildungskredits nach vier Jahren nicht möglich sein sollte, kann eine Stundung bei der KfW beantragt werden. Wird die Rückzahlung allerdings nicht gemäß der Vereinbarungen geleistet, so tritt die Bundesgarantie in Kraft.