Auslands-BAföG Teil 3
Auf und davon
Am 1. August 2008 ist die neue BAföG-Auslandszuschlagverordnung in Kraft getreten. Zusätzlich zu den Leistungen der Inlandsförderung kann das Auslands-Bafög folgende Bereiche bezuschussen: einmalige Hin- und Rückreisekosten, notwenige Studiengebühren (bis zu 4600 Euro), eventuelle Zusatzleistungen für eine Auslandskrankenversicherung und einen variablen Auslandszuschlag zwischen 60 Euro und 255 Euro monatlich. Gut zu wissen: Da die Leistungen des Auslands-BAföG als Zuschläge gezahlt werden, brauchen sie später nicht zurückgezahlt zu werden.
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt
Eine Antragstellung kann sich also in jedem Fall lohnen. Dabei gibt es jedoch ein paar Hinweise zu beachten. Das Auslands-BAföG muss bei speziellen Auslandsämtern und nicht beim Hochschulwerk der Heim-Uni beantragt werden. Der Antrag muss zudem sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt beim zuständigen Amt eingereicht werden.