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Kindergeld Teil 2

Doch sorgfältig zu rechnen und besser etwas „Luft“ zu lassen, empfiehlt sich sehr. Sollte in einem Monat auch nur ein einziger Euro zu viel verdient werden, verliert man nicht nur den Kindergeldanspruch, sondern muss dieses für das ganze Jahr (!) zurückzahlen. Da kann eine eigentlich erfreuliche Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld plötzlich sehr unangenehme Konsequenzen haben. Diese harte Regelung steht zu Recht in der Kritik und es gibt eine gewisse Bewegung – noch ist allerdings keine Gesetzesänderung in Sicht. Noch ungeklärt sind auch Fragen, ob beispielsweise Studiengebühren als besondere Ausbildungskosten in Abzug gebracht werden können. Im Zweifel schriftlich bei der Kindergeldkasse anfragen, bevor es bei einer Ablehnung von anzurechnenden Kosten, zum Verlust des Kindergeldes kommt.


Von Kindern, Kindeskindern und ihren Geldern

Der Kindergeldkasse muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass sich das in Ausbildung befindliche Kind, tatsächlich noch ausbildet –  beispielsweise durch die Immatrikulationsbescheinigung. Dies muss für das folgende Jahr in der Regel im Oktober geschehen. Auch Nachweise über mögliche Einkünfte und Bezüge müssen erbracht werden.

Kindergeld wird bis zu vier Monate auch in Ãœbergangsphasen (oft auch als Zwangsphasen bezeichnet) gezahlt - zum Beispiel in den Monaten zwischen Schule und Ausbildung.

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt, für den sind in der Regel nicht mehr die Eltern, sondern nun der Ehegatte oder Partner unterhaltsverpflichtet, weshalb es grundsätzlich erst einmal trotz Ausbildung kein Kindergeld mehr gibt. Ist es allerdings so, dass die Eltern unterhaltspflichtig bleiben, da die eigenen Bezüge des Kindes unter Berücksichtigung des Einkommens des Partners den Unterhalt nicht sichern, gibt es auch wieder Kindergeld.

Wer als Studierender eigene Kinder hat, erhält natürlich auch Anspruch auf Kindergeld. Es ist sogar möglich, Kindergeld für eigene Kinder zu beziehen, während man noch das Kindergeld der eigenen Eltern bekommt oder abzweigt.

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