Alternative Jobben? Teil 3
Und zu guter Letzt die Steuer
Viele Studenten jobben außerdem freiberuflich, auch wenn sie sich darüber nicht immer im Klaren sind. Zum Beispiel kann das zutreffen, wenn sie Nachhilfe geben. Sie bekommen Honorare und schreiben dafür manchmal sogar Rechnungen. Dabei sollte man bedenken, dass das Einkommen – abhängig von der Höhe – steuerpflichtig sein kann. Auch Promotion-Jobs laufen häufig auf selbständiger Basis, allerdings wissen das die Promoter normalerweise.
Wer auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hat, auf den wartet nach Ablauf des Jahres die Steuererklärung. So können sich auch Studenten Geld vom Staat zurückholen. Zu Beginn jeder freiberuflichen Tätigkeit muss beim Finanzamt das Formular »Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit« eingereicht werden. Daraufhin bekommt man eine Steuernummer zugewiesen. Die Lohnsteuerkarte bekommen alle Arbeitnehmer auf Antrag bei der Verwaltung der Gemeinde, in der man seinen Erstwohnsitz angemeldet hat. Es gibt zahlreiche Angebote, die bei der Steuererklärung helfen. Die Finanzverwaltung gibt jedes Jahr einen kleinen Ratgeber heraus, den man im Finanzamt abholen oder im Internet herunterladen kann.