Abzahlmodalitäten
Rückzahlung
Ob BAföG, Bildungskredit oder Studienbeitragsdarlehen – irgendwann kommt der Tag der Abrechnung: Die Rückzahlung des geliehenen Geldes. Über die Modalitäten der Rückzahlung informiert man sich besser, bevor man sich für eine Förderung entscheidet.
Stipendiaten sind fein raus: Sie müssen das Geld, das sie für die Finanzierung ihres Studiums bekommen haben, nicht zurückzahlen. Sie müssen daher keine Rückzahlung leisten. Allen anderen bleibt nicht anderes übrig: Spätestens mit dem ersten Job beginnt die Rückzahlung der Raten. Die Rückzahlung für den Bildungskredit erfolgt nach Ablauf einer Frist von vier Jahren. Wichtig bei der Rückzahlung: Diese Frist beginnt nicht erst nach Ende der Auszahlung. Die Uhr tickt bereits nach der ersten Auszahlung! Dann beginnt die Rückzahlung des Kredits in monatlichen Raten von mindestens 120 Euro. Natürlich kann die Rückzahlung des geliehenen Betrags auf einmal oder in höheren Raten getilgt werden.
Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehen
Die Rückzahlung für den Studienbeitragsdarlehen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Deshalb ist es wichtig, sich für jedes Bundesland noch einmal gesondert über die Rückzahlung zu informieren. In allen Bundesländern wird bei der Rückzahlung eine Karenzzeit gewährt: In dieser Zeit muss also noch keine Rückzahlung erfolgen. Diese Regelung ist deshalb sinnvoll, weil die wenigsten Studierenden direkt nach Abschluss ihres Studiums bereits einen passenden Job gefunden haben. Die Karenzzeit, die in Bayern mindestens 18 Monate beträgt, in allen anderen Bundesländern mindestens 24 Monate, wird als Zeit der Arbeitssuche veranschlagt, in der die Absolventen noch nicht in der Lage sind, die monatlichen Raten zu zahlen.
Auch mit Job, kann man sich noch für bis zu 12 Monate von einer Rückzahlung befreien lassen: Aber nur dann, wenn das Einkommen ein gewisses Mindesteinkommen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt überall bei 960 Euro netto im Monat, außer in NRW wird in allen anderen Bundesländern noch ein Freibetrag von 100 Euro zusätzlich veranschlagt. Für Ehepaare und Eltern gibt es weitere Freibeträge. Wichtig zu beachten ist außerdem, dass alle Bundesländer eine Schuldenobergrenze eingeführt haben. Das heißt: Die Summe die oberhalb dieser Grenze liegt, wird erlassen. Fast überall liegt die Schuldenobergrenze bei 15.000 Euro, in NRW sogar nur bei 10.000 Euro. Wer also mit Studienbeitragsdarlehen und BAföG diese Grenze überschreitet, muss nur 15.000 bzw. 10.000 Euro zurück zahlen.
Die Mindestraten, in denen die Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehen erfolgen muss, sind je nach Bundesland unterschiedlich. Sondertilgungen sind aber in allen Bundesländern möglich.