Abzahlmodalitäten Teil 2
KfW-Studienkredit und Bankkredite
Die Rückzahlungsphase beginnt bei Studienkrediten der KfW nach dem Ende der Karenzzeit, die zwischen 18 und 23 Monaten dauern kann. Die KfW schlägt dann einen Tilgungsplan vor, der auf 10 Jahre angelegt ist. Die Tilgungsphase kann aber auf bis zu 25 Jahre ausgedehnt werden. An den sogenannten „Roll-Over-Terminen“ (1. April und 1. Oktober) können Sondertilgungen erfolgen. Auch andere Modalitäten können zu diesen Terminen verändert werden: Zum Beispiel lässt sich auch der Tilgungsplan nur zu diesen Terminen ändern.
Auch fast alle anderen Banken bieten Studienkredite an, meistens allerdings zu weniger günstigen Konditionen. Über die genauen Modalitäten der Abzahlung informiert man sich am besten direkt bei den einzelnen Banken.
BAföG
Das BAföG-Darlehen muss nicht komplett zurückgezahlt werden: Nur die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen Fördersumme fordert der Staat nach Ende des Studiums zurück. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderung in vierteljährlichen Raten von mindestens 315 Euro. Wer ein sehr niedriges Einkommen hat, kann eine Verlängerung der Karenzzeit beantragen. Wer seine Schulden in sehr großen Summen begleicht, kann einen Antrag auf Nachlass der Restschulden stellen. Auf einen Erlass der Schulden können auch Turbostudenten und Studierende mit sehr guten Studienleistungen hoffen, ebenso Eltern mit geringem Einkommen.