Die Bundesregierung hat Möglichkeiten für Schüler und Studenten geschaffen, ihr Studium oder ihre Ausbildung trotz finanzieller Engpässe abzuschließen.

 

Seit dem 1. April 2001 gibt es die Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Sicherung und Beschleunigung des Studiums für alle Arten an Aufwendungen, die nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) abgesichert sind: Ausgaben für Bücher, Exkursionen und Aufenthalte im Ausland zu Studienzwecken oder Studien- und Semestergebühren, die manche Hochschulen und Universitäten verlangen.

 

Die Banken haben Kreditangebote entwickelt, die sich voneinander in ihren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme durch Studierende unterscheiden: Die Dauer der maximalen Auszahlung, die Höhe der Auszahlungssumme insgesamt (um 7200 Euro) und monatlich 100 bis 300 Euro), die maximale tilgungsfreie Zeit nach Beendigung des Studiums, der Zinssatz, die Frist für die Rückzahlung (Beendigung nach max. 12 Jahren) und das Alter des Studierenden (bis 30 Jahre) können verschieden ausfallen. Auch die Möglichkeiten der Absicherung des Bildungskredits sind sehr verschieden: Angeboten werden Restkreditversicherungen, Versicherungen bei Todesfall oder Eintritt einer schweren Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die Angebote sollten Studierende vorher prüfen oder sich beraten lassen, um das passende Angebot herauszufinden. Für alle, die von den Eltern keine große finanzielle Unterstützung bekommen und keine Möglichkeit für Nebenjobs haben, sind Bildungskredite eine Alternative.

 

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