Für Schüler und Auszubildende gibt es die Möglichkeit, neben Ausbildungsbeihilfen, BAföG und Auszahlung des Kindergeldes durch die Eltern einen Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen.

 

Ist die Ausbildungsstätte außerhalb des Heimatortes und es fallen für den Auszubildenden Fahrtkosten und Kosten für den Lebensunterhalt, für Internat oder Wohnheim, Miete für eine Wohnung und ähnliches an, reichen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG nicht aus, um über die Runden zu kommen. Der Bildungskredit kann unabhängig vom eigenen Vermögen oder vom Einkommen der Eltern ausgezahlt werden. Förderberechtigt sind Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht haben oder Auszubildende im letzten oder vorletzten Ausbildungsjahr.

 

Das Kreditgeschäft wird über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Die monatlich ausgezahlte Rate kann 300 Euro betragen. 24 Monate lang können Schüler oder Auszubildende den Bildungskredit erhalten, aber auch ein kürzerer Zeitraum kann festgelegt werden. Die Zinsen sind günstig. Der nominale Zinssatz beträgt seit dem 1.10.2007 5,84 %. Der Kredit sollte innerhalb von vier Jahren zurück gezahlt werden, in Monatsraten von 120 Euro. Die Frist läuft ab Auszahlung des Kredits. Der Bildungskredit kann auch im Voraus auf einmal oder teilweise zurück gezahlt werden.

 

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